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Die Zuständigkeiten lassen sich gut nach Kostengruppen nach DIN 276 einteilen:
Alles aus KG 300 ist demnach Architektensache, also auch Dachentwässerung KG 363. Alles aus KG 400 und z.B. auch KG 540 (Technische Anlagen in Außenanlagen) sind dem Haustechniker zuzuordnen. Da es bei vielen Hochbauprojekten keinen separaten Planer für Tiefbau gibt, müssen sich Architekt und Haustechniker die Aufgaben untereinander aufteilen. |