Geländer im Außenbereich nach Landesbauordnung?
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Hallo!
Für euch Profis wahrscheinlich ein Popelproblem, ich wollte einfach ganz sicher gehen:
Ich konstruiere gerade eine Treppe im Freibereich eines öffentlich zugänglichen Grundstückes, die an eine mehr als 50cm tiefer liegende Fläche angrenzt. Gelten hier nun auch die Bestimmungen der Landesbauordnung (in meinem Fall BayBO) bzgl. Aufstiegshilfe, 12 cm zwischen den Sprossen usw.? In der BayBo ist laufend nur von Gebäuden die Rege. Oder habe ich einfach an der falschen Stelle gesucht?
Danke schon mal für eure Tipps!
Nicky |