Hallo zusammen,
nach DIN 277 sind die Abmessungen ja inclusive Putz etc. zu ermittelen
Zitat:
3.2.1 Brutto-Grundfläche
Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben dabei unberücksichtigt.
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Meine Frage:
Wer (von euch) handhabt das so, streng nach dierser Regel, bei Neubauprojekten?