AW: Nutzflächenberechnung - Flure innerhalb von Wohnungen
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Für Wohnungen gibt es die Wohnflächenverordnung. Wenn es um eine Berechnung der Wohnfläche zu Vermarktungszwecken geht, ist die DIN 277 nicht anwendbar.
Ansonsten muss man die Nutzungskategorien der DIN 277 meiner Erfahrung und Überzeugung nach nicht sklavisch befolgen. Bei einer Kostenermittlung (ich meine damit alle Stufen der DIN 276) geht es um eine sachlich richtige Abbildung der Planung. Im Wohnbereich haben die Verkehrswege (ob nun offene Raumstruktur oder nicht) doch oftmals die gleiche Ausbauqualität wie die Hauptwohnflächen. Dann kann man ihnen auch den gleichen Kostenkennwert zuordnen. Es sei denn, man hat im Wohnzimmer Echtholzparkett und in der Diele PVC.
Die Kennwerte aus den BKI-Tabellen blind zu übernehmen ist m. E. gefährlich; besser man ermittelt aus gelaufenen Projekten eigene Mittelwerte, die man wenigstens zur groben Kontrolle dagegenstellen kann. Mit den Spannen des BKI sind die Kennwerte ein großes Wünsch-Dir-Was.
T. |