die pauschalen vorgaben aus den jeweiligen vorschriften können natürlich (leider) nicht immer 1:1 umgesetzt werden.
warum also die "3 meter" ... und ...
Zitat:
Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
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hierbei handelt es sich schlicht und ergreifend um eine vorgabe, die aus dem liegendtransport von kranken kommt. einen entsprechenden hinweis hierzu gibt es auch ergänzend in der DIN 18065 anhang b.
dies ist tatsächlich ein punkt, der bei vielen planung (auch reine treppen) selten berücksichtigung findet. es gibt dazu ein merkblatt der feuerwehr hamburg. die anordnung der wände muss also zielführend sein, d. h., wenn du eine abweichung begründen und kompensieren kannst, geht es auch anders.
https://www.dropbox.com/s/ovabfr4w50...image%202.jpeg
bei deinem beispiel, würde ich die sicherheitstechnischen grundzüge schon noch gegeben sehen. ein einfädeln zum liegendtransport scheint mir hier gut möglich. aus diesem grund dürfte das auch so durchgelaufen sein.
bei der anordnung der aufzüge hätte ich hier zunächst auch wenig bedenken.
guten hinweise gibt der brandschutzatlas, kapitel 7.5 mit bilddarstellungen.
gruß Tapp