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Das ist in der Hochhausrichtlinie doch eindeutig beschrieben:
Nutzungseinheiten (=Wohnungen) dürfen nur Ausgänge in notwendige Flure oder ins Freie haben. Schleusen dürfen nur Öffnungen (also Türen) zu Sicherheitstreppenhäuser und notwendigen Fluren haben. Ergo Sequenz Rettungsweg aus den oberen Geschossen bei innen liegendem Sicherheitstreppenraum: Wohnung - notwendiger Flur - Schleuse - Sicherheitstreppenraum - ins Freie
Evtl. könnte man innerhalb der Wohnungen jeweils notwendige Flure anordnen, die dann in die Schleuse münden. Ein notwendiger Flur behindert aber jegliche "offenen Grundrissgestaltungen". |