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Archimedes
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Datum: 19.05.2014
Uhrzeit: 06:45
ID: 52684



AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro #5 (Permalink)
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Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Bei einer GmbH & Co. KG sind die geschäftsführenden Gesellschafter die Kommanditisten, die über ihre einmalige Einlage in der GmbH hinaus mit 0% haften.

Die Partnerschaftsgesellschaft ist ja eine besondere Form des lockeren Zusammenschlusses von Angehörigen der Freien Berufe, bei der die Haftung tatsächlich weitgehend bei den einzelnen Partnern verbleibt. Habe ich in der Praxis aber noch nicht angetroffen:
Ich habe zu Beginn meiner Selbständigkeit auch die Variante GmbH &Co.KG prüfen lassen.
Auch dort gibt es noch persönliche Resthaftungsrisiken für den zuständigen Architekten, da z.B. eine Planvorlageberechtigung immer personengebunden ist und nie auf eine Gesellschaft geschrieben wird. Außerdem "riechen" GmbH & Co.KGs in den Augen der Auftraggeber schon förmlich nach maximalem Haftungsausschluß. Das könnte ein Wettbewerbsnachteil sein.
Ich achte selbst bei Firmen, die wir beauftragen auf diese Konstellation.

Die PartG ist meines Wissens noch recht jung und deshalb noch nicht so breit vertreten.
Werde mich mal näher damit auseinandersetzen.

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