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Tom
 
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Hochschule/AG: Architekt

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Datum: 19.05.2014
Uhrzeit: 23:13
ID: 52694



AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro #6 (Permalink)
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Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Ich habe zu Beginn meiner Selbständigkeit auch die Variante GmbH &Co.KG prüfen lassen.
Auch dort gibt es noch persönliche Resthaftungsrisiken für den zuständigen Architekten,
Welche Risiken siehst Du denn da, die man nicht mit der Bürohaftpflicht abdecken kann? Also ich habe noch nicht gehört, dass einen dieses Restrisiko belasten muss. Und diese Unternehmensform wird von großen Büros ohne Anrüchigkeit ("sich aus der Haftung stehlen") gewählt.

T.

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