Baugenehmigung zurückgeschicht, da Objekt sich innerhalb einer BP befindet
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Hallo,
Ich habe für ein freund von mir eine Baugenehmigung für ein wintziges Vorhaben vorbereitet: ein ehem. Gewerberaum soll in eine Gastro umgewandelt werden, 60 qm.
da der laden sich in anderer stadt befindet (nämlich Berlin), hatte ich meinen freund gebeten, alle erforderlichen informationen über das objekt zu ermitteln.
Leider hat er vergessen zu fragen, ob sein laden im einzugsgebiet einer BP liegt.
Die vereinfachte Baugenhemigung ist also zurückgeschicht worden mit der begründung, das verfahren sei falsch.
laut § 31 Berliner Bauordnung sollte ein derartiges verfahren "genehmigungsfrei gestellt werden", solange es "der festlegungen der BP nicht wiederspricht". Also würde sagen, solange der plan den Festlegungen des BP nicht wiederspricht , es reicht aus den BP zu prüfen, ein antrag um Antrag auf Genehmigunsfreistellung zu schicken.
jetzt die Frage ist.
soll der Bauherr oder der Planer eine kopie des Bebauungsplans mit den relativen kosten anfordern? |