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Das Thema "abstrakte Verweisung" hat heute eigentlich kein guter Versicherer mehr in den Bedingungen, das ist auf jeden Fall beruhigend, denn dieses Thema war früher Streitpunkt Nummer 1 und für den Versicherer die Möglichkeit, eine Leistung zunächst einmal abzulehnen (auch wenn es vor Gericht dann oft pro Kunde entschieden wurde - aber der Kunde muß einen langen Atem haben und das Geld, den Prozeß zu finanzieren - am besten über eine Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer). Im Internet kann man übrigens online einen Vergleich rechnen, man bekommt schon für relativ kleines Geld eine private BU bei einem guten Anbieter. Das war früher alles deutlich teurer....dafür kann sich heute kaum ein Handwerker mehr eine leisten, weil den Versicherern das Risiko zu hoch ist.
Geändert von Kieler (07.07.2014 um 18:37 Uhr).
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