AW: Dämmung oberster Geschossdecke gemäß EnEV 2009/2014
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da gab´s ne Menge Diskussionen und daher auch eine Auslegung zur EnEV
(Auslegung 11-21 z. EnEV 2009)
Ich sehe in Deinem Text ganz klar zwei Unterschiede:
EnEV 2014: dass zugängliche Decken beheizter Räume,...die nicht die
Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen
EnEV 2009: ..., dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche
oberste Geschossdecken....
Nach EnEV2009 mussten also Decken, die nur ein bisschen gedämmt waren
nicht ertüchtigt werden auch wenn sie den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
nicht erfüllt haben.
Außerdem wurde der "begehbar/nicht begehbar" Passus gestrichen... |