AW: Dämmung oberster Geschossdecke gemäß EnEV 2009/2014
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Danke für die Antwort.
Wie würde es sich denn bei folgendem Beispiel verhalten:
Meine oberste Geschossdecke war im Jahr 2011 noch ungedämmt. Gemäß EnEV 2009 habe ich diese am 30.12.2011 gedämmt. Gemäß EnEV 2009, Anlage 3 Tabelle 1, Punkt 5a musste der entsprechende U-Wert 0,30 W/m²K betragen. Diesen habe ich auch eingehalten.
Bin ich jetzt gemäß EnEV 2014 verpflichtet bis zum 31.12.2015 die oberste Geschossdecke nochmals zu dämmen, so dass ich den U-Wert von 0,24 einhalte?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |