Zitat:
Zitat von Hamburg74 Hallo,
freie Mitarbeiter sind heutzutage in allen "guten" Berufshaftpflichtversicherungen mitversichert.[/I] |
Wenn man Korinthen k[]ckt, ist das inhaltlich nicht korrekt. Versichert sind Ansprüche gegen das versicherte Büro auch aus Schäden, die der freie Mitarbeiter zu verantworten hat. Der freie Mitarbeiter selbst rutscht nur dann mit unter den Versicherungsschutz, wenn er tatsächlich ein "freier Mitarbeiter" ist. Allerdings mangelt es in Deutschland an einer gesetzlichen Definition desselben und somit muss sich der Schadensbearbeiter daran setzen im Schadensfall abzugrenzen, ob es sich um einen freien Mitarbeiter (in Ansehung des Versicherers!) oder um einen verkappten Subplaner handelt.
Dazu haben die Versicherer einen internen Abgrenzungskatalog, den sie natürlich wg. Gestaltungsmißbrauch allgemein nicht zugänglich machen.