Abstandsflächen in Baden-Württemberg
# 1 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Ein bayerisches Servus ans Forum! Ich bin als bayerischer Architekt erstmals mit dem Baden-Württembergischen Baurecht konfrontiert, speziell die Abstandsflächen.
Die BayBo sagt im Art. 6 Abs. 5: "Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 1 H…"
Die LBO-BW sagt im § 5 Abs. 7: "Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt … allgemein 0,4 der Wandhöhe…"
Wenn der Wert 0,8 wäre, würde ich ja gar nicht nachfragen, aber ist es tatsächlich so, dass in BW nur 40% der bayerischen Abstandsflächen einzuhalten sind oder übersehe ich etwas? Ich glaube ein Münchner Bauträger würde feuchte Augen kriegen… Wie gehen die grenzgängigen Architekten damit um?
Besten Dank für die Antworten |