AW: Besondere Leitungen nach HOAI: Fixe Jour/Berichtsverfassung
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Danke für Eure Beiträge. Die eigentliche Diskussion liegt ja bereits einige Wochen zurück, aber ich bin immernoch an dem Thema dran.
Ich möchte die Frage nochmal von einer anderen Seite beleuchten:
Wieviele Bauherrenbesprechungstermine sind dem Architekten zumutbar?
Es geht darum, dass sich der Bauherr vor und während der Bauhase für viele Dinge entscheiden muss, die dann der Architekt und andere für ihn umsetzen. Auch hat der Bauherr während der Planungs- und Bauphase sicherlich das Recht über den Stand der Arbeiten informiert zu werden.
Ob das per Mail, Telefon, Brief oder persönlich passiert, ist meines Wissens nirgends geregelt, macht aber für den Architekten u.U. große Unterschiede bei der Kalkulation seiner Leistungen.
Nehmen wir ein Projekt, welches mit Planung und Ausführung bis Fertigstellung ingesamt über 2 Jahre läuft. Der Architekt betreut alle Leistungsphasen.
Wie oft hat der Bauherr in dieser Zeit den Anspruch mit dem Architekten zu sprechen oder über die Sache informiert zu werden? Extrembeispiel 1: Bauherr teilt in erstem Gespräch seine Wünsche mit und segnet beim zweiten Termin 4 Wochen später den Entwurf ab, 3 Wochen später kommt er den Bauantrag unterschreiben. Dann werden noch letzte Details abgestimmt und der Bauherr läßt sich alle 2 Wochen über den Fortgang der Arbeiten per Mail informieren und kommt alle 2 Monate zur Baustelle, weil er ansonsten im Ausland ist.
Macht ca. 10 physische Bauherrentermine und ca. 40 Kurzprotokolle an den Bauherrn in 2 Jahren.
Geschätzter Zeitaufwand Architekt ca. 10 x 3h + 40 x 0,5 h = 50 h
Extrembeispiel 2: Der Bauherr wünscht sich von Beginn an einen wöchentlichen Jour-Fix bis zur Fertigstellung mit Protokollierung durch den Architekten.
Macht ca. 100 physische Bauherrentermine und ca. 100 ausführliche Protokolle an den Bauherrn in 2 Jahren. Geschätzter Zeitaufwand Architekt ca. 100 x 2h + 100 x 0,75 h = 275 h
+ vermutlich ständige Änderungen
Das übliche Pensum liegt wohl irgendwo dazwischen, aber ernsthaft: Das kann doch nicht Beides gleich viel kosten obwohl der Architekt im Beispiel 2 den 5-6 fachen Aufwand hat?
Wöchentliche Bauherrentermine und deren Protokollierung ist sicherlich keine Grundleistung nach HOAI und kann/muss separat gezahlt werden.
Wer definiert den ansonsten die Grenze, wenn der Bauherr aus Langeweile den Wunsch hat, den Architekten täglich zu sehen??? |