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siren
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Datum: 09.10.2014
Uhrzeit: 16:22
ID: 53413



AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? #6 (Permalink)
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Einige Hochschulen sind da relativ schmerzfrei.

An der FH Düsseldorf wird auch ein Doppelbachelor vergeben der von der Architektenkammer nicht anerkannt wird. Je nachdem welchen Master man dann draufsetzt (Architektur ODER Innenarchitektur) darf man für den Kammereintrag sein Bachelor-Zeugnis umschreiben lassen. Sprich: einen Bachelor zurückgeben.

Weil die Kammer da eben vom Doppelbachelor 3 Semester für Architektur und 3 Semester für Innenarchitektur anrechnet.

Warum Hochschulen sowas machen versteht keiner, vielleicht um erstmal einen Vorteil gegenüber anderen Hochschulen zu haben und möglichst viele Studenten zu bekommen.

So richtig rund läuft das mit dem Bachelor/Master an vielen Stellen scheinbar noch nicht...

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