Dafür gibt es eine Honorarordnung, die in Abhängigkeit von Schwierigkeit der Bauaufgabe (Honorarzone) und Baukosten Honorare "vorgibt".
HOAI - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wenn man mal 3 Mio Euro (ob das reicht?) Baukosten annimmt und einen Mindestsatz Honorarzone III ansetzt (das Haus sieht aber eher nach HZ IV aus) kommt man für sämmtliche Leistungen des Architekten auf ca. 300.000 Euro netto. Da kommen aber noch Honorare für Tragwerksplaner, Bodengutachten, Vermesser, ggf. Haustechnikplaner, Bauphysiker, Freianlagen... hinzu.
Für die ersten 4 Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) würden davon 27% anfallen also ca. 80.000 Euro netto für den Architekten (nennt sich in der HOAI "Objektplanung Gebäude").
Hier gibt es einen Online-Honorarrechner:
Bauer Software
Nach der derzeit gültigen HOAI 2013 gilt als Grundlage der Baukosten für die Honorarberechnung die Kostenberechnung des Gebäudes, die während/ am Ende der Entwurfsplanung angefertigt wird.