Die Bauordnung formuliert ja in §34 recht allgemein ein Schutzziel:
Zitat:
(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
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Die DIN 18065 ist eine eingeführte technische Baubestimmung, hierin wird für notwendig Treppen eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 1,00 m gefordert.
Nach ASR A2.3 oder auch VersStättV gibt es eine Staffelung nach den darauf angewiesenen Peronen: 1 m bis 20 Personen, 1,20 m 21 - 200 Personen etc.
1,10 kommt hier nicht vor.
Ich kann mir die 1,10 m nur so erklären, dass evtl. zur Mindestbreite von 1,00 m 10 cm für Handlauf und Wandabstand hinzuaddiert wurden und die 1,10 somit nicht der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen? Evtl. hat es auch mit der Handhabung der Krankentrage an den Zwischenpodesten zu tun?