Einzelnen Beitrag anzeigen
personal cheese
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 11.11.2014
Uhrzeit: 18:28
ID: 53505



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Die Bauordnung formuliert ja in §34 recht allgemein ein Schutzziel:

Zitat:
(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Die DIN 18065 ist eine eingeführte technische Baubestimmung, hierin wird für notwendig Treppen eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 1,00 m gefordert.
Nach ASR A2.3 oder auch VersStättV gibt es eine Staffelung nach den darauf angewiesenen Peronen: 1 m bis 20 Personen, 1,20 m 21 - 200 Personen etc.
1,10 kommt hier nicht vor.

Ich kann mir die 1,10 m nur so erklären, dass evtl. zur Mindestbreite von 1,00 m 10 cm für Handlauf und Wandabstand hinzuaddiert wurden und die 1,10 somit nicht der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen? Evtl. hat es auch mit der Handhabung der Krankentrage an den Zwischenpodesten zu tun?

Mit Zitat antworten