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personal cheese
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Datum: 11.11.2014
Uhrzeit: 19:28
ID: 53505



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m

#2 (Permalink)
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Die Bauordnung formuliert ja in §34 recht allgemein ein Schutzziel:

Zitat:
(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Die DIN 18065 ist eine eingeführte technische Baubestimmung, hierin wird für notwendig Treppen eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 1,00 m gefordert.
Nach ASR A2.3 oder auch VersStättV gibt es eine Staffelung nach den darauf angewiesenen Peronen: 1 m bis 20 Personen, 1,20 m 21 - 200 Personen etc.
1,10 kommt hier nicht vor.

Ich kann mir die 1,10 m nur so erklären, dass evtl. zur Mindestbreite von 1,00 m 10 cm für Handlauf und Wandabstand hinzuaddiert wurden und die 1,10 somit nicht der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen? Evtl. hat es auch mit der Handhabung der Krankentrage an den Zwischenpodesten zu tun?

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