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Hallo liebe Antwortenden,
erst einmal Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe auch schon gedacht, dass es mit der alten Bauordnung zusammen hängt und diese inzwischen auch gefunden.
Allerdings steht dort unter §32 auch nur Folgendes:
5) Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen.
So richtig schlau werde ich aus dem Ganzen immer noch nicht, da es sich bei den 1,10m tatsächlich um die lichte Breite der Treppe handelt. Teilweise ist diese Angabe von Webseiten, die entstanden sind als die neuen Bauordnung in Berlin schon längst in Kraft getreten ist.
Vielleicht hat noch jemand einen geschichtlichen Hinweis, woher dieser "Mythos" stammen könnte...
Gruß!
Geändert von Martin Haller (12.11.2014 um 12:09 Uhr).
Grund: Rechtschreibfehler
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