Dann ist Deine HbauO noch zu neu, das stand damals in §31
Zitat:
Zitat von Hamburgischer Bauordnung (HbauO), Stand: 5.10.2004 § 31 Treppen und Rampen
4) 1 Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen müssen eine für den
größten zu erwartenden Verkehr ausreichende nutzbare Breite und Tiefe haben.
2 Sie muß in Hochhäusern mindestens 1,25 m, in anderen Gebäuden mindestens
1,1 m betragen. |