Nein, ab 12 m Absturzhöhe sind die Geländer nach ArbStättV/ASR und Bauordnungsrecht/DIN 18065 gleich bei 1,10 m. Nur unter 12 m Absturzhöhe gibt es hier Unterschiede mit 1,0 m vs. 0,9 m
Ich denke das Missverständnis hat mit dem Alter der DIN zu tun: Din 18065 wurde 2011 veröffentlicht die ASR A2.1 2012.
Ich würde die ASR übrigens immer an der Quelle
BAuA - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) / Arbeitsstättenrecht / Arbeitsstätten / Themen von A-Z / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
beziehen, die von dir verlinkte ist schon wieder veraltet, wenn wahrscheinlich auch nur marginal.