AW: Geländerhöhen bei Arbeitsstätten
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Gemeint war hier, dass unter 12 m Absturzhöhe die ASR eine Geländerhöhe von 1 m fordert während nach Bauordnungsrecht lediglich 90 cm erforderlich sind. (Nach der neuen ASR kann man allerdings auch bis zu 80 cm hohe Geländer ausführen wenn diese mindestens 20 cm breit sind) |