Zitat:
Zitat von Florian [...]
Ich sehe hier also nirgends eine Verpflichtung überhaupt einen Handlauf im
Podestbereich vorzusehen. Weiß jemand abweichendes?
[..] |
haha, das ist ja mal eine interessante Hinterfragung
Dass Treppen einen Handlauf brauchen ist – glaube ich – schon mal unstrittig,
steht ja auch in der BO, z.B. bei Euch
Zitat:
Zitat von Bauordnung Berlin (BauO Bln) § 34 Treppen
(6) Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Für
Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe
vorzusehen, soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert. |
Ich denke man muss hier Treppe und Treppenlauf unterscheiden.
Die Treppe besteht aus Treppenlauf und Podest, (zumindest bei den
Zwischenpodesten) und die Handlaufforderung gilt ja für die Treppe und nicht
für den Treppenlauf.
Kompliziert wirds vielleicht bei Treppen, die an Galerien enden, wo man
zwischen Podestgeländer und Galerieabsturzsicherung nicht mehr so leicht
unterscheiden kann.
Ich habe aber schon häufiger Treppen gesehen, an denen der Handlauf am
Ende des oberen Treppenlaufes endete, und die Absturzsicherung des
Podestes keinen Handlauf mehr hatte.
Aber nur weil es das gibt...