AW: Geländerhöhen bei Arbeitsstätten
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Laut ASR müssen Geländer im Öffentlichen Bereich mindestens 1100 mm hoch sein. Dieses Höhe gilt schon ca. 10 Jahren! Die ASR gilt auch für Schulen!
Die Handläufe sollte man Seitlich auf 900 mm setzen. Was bei vielen auch zu Problemen führt, weil dann die Mindestbreite des Treppendurchganges selten eingehalten wird.
Um das sicher zustellen plane ich Geländer immer 20mm höher, so das ich auch bei Bautoleranzen drüber bleibe.
Zu den Treppenaugen, da muss natürlich auch die Mindesthöhe passen. Was bei Zusammenschlüssen noch nie funktioniert hat!
Letzte Woche bekam ich eine neue Info zu den Treppenaugen . . . das das lichte Geländer Maß im Treppenauge mindestens 150 mm sein muss.
Grund Laut Brandschutzverordnung muss ein Feuerwehrschlauch durch passen.
Viele Treppen werden so konzipiert das nicht mal 50 mm Platz ist. |