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personal cheese
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Datum: 22.11.2014
Uhrzeit: 18:36
ID: 53567



AW: Geländerhöhen bei Arbeitsstätten #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Stahlbauer Beitrag anzeigen
Laut ASR müssen Geländer im Öffentlichen Bereich mindestens 1100 mm hoch sein. Dieses Höhe gilt schon ca. 10 Jahren! Die ASR gilt auch für Schulen!
Dies ist so weder in den veralteten ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände" oder ASR 17/1, 2 "Verkehrswege "noch in den aktuell gültigen ASR A1.8 "Verkehrswege" noch ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" geregelt. Vielmehr sind die MINDESThöhen der Umwehrungen je nach Absturzhöhe mit 1,00 bzw. 1,10 festgeschrieben. Falls man im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluß kommt, dass 1,50 m hohe Umwehrung erforderlich macht (zB., wenn man das Verwaltungsgebäude des Zentralverbands der großgewachsenen Plateauschuhträger plant) ist das so. Öffentliche Gebäude generell mit 1,10 hohen Geländern auszuführen gilt meines Wissens nicht. Ich glaube, du verwechselst das mit den Anforderungen aus der Schulbaurichtlinie an Geländer:
http://www.bauordnungen.de/Schulbau-Richtlinie.pdf


Zitat:
Zitat von Stahlbauer Beitrag anzeigen
Letzte Woche bekam ich eine neue Info zu den Treppenaugen . . . das das lichte Geländer Maß im Treppenauge mindestens 150 mm sein muss.
Grund Laut Brandschutzverordnung muss ein Feuerwehrschlauch durch passen.
Viele Treppen werden so konzipiert das nicht mal 50 mm Platz ist.
Auch das kann man nicht so veralgemeinert stehenlassen. Laut den Bauordnungen sind Treppenhäuser erst mal prinzipiell in jedem Geschoss mit Fenstern auszustatten. Über diese Fenster werden zB in Berlin in der Regel die Wasserschläuche hochgezogen und in das Gebäude geführt und nicht kompliziert durch das Treppenhaus gefädelt. In Berlin muss, falls die Treppenräume keine Fenster haben, ab irgendeiner Gebäudehöhe das Gebäude mit trockenen Steigleitungen ausgestattet werden.
Die von dir genannte Mindestbreite des Treppenauges von 15 cm ist meines Wissens lediglich eine "Empfehlung" mancher Feuerwehren. zB München: http://www.muenchen.de/rathaus/dms/H...2014_06_25.pdf Es gibt aber, wie oben ausgeführt, auch andere Lösungen, das Wasser an den Brandherd zu bekommen und jede Feuerwehr bevorzugt hier ggf. anderes Vorgehen.

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