Zitat:
Zitat von personal cheese Konstruktiver Vorschlag: Einen Architekten beauftragen. Der kann dann als erstes gleich mal prüfen, ob Aufenthaltsräume im Spitzboden überhaupt zulässig sind. (Themen wie 2. Rettungsweg, B-Plan-Vorgaben, ausreichende Raumhöhe, ausreichende Belichtung...) |
Das ist ehrlich gesagt kein konstruktiver Vorschlag und auch nicht sehr hilfreich. Meine Frage bezieht sich ja auch auf das Obergeschoss und nicht auf den Spitzboden. Aber vielleicht gehe ich einfach anders damit um wenn mich jemand um Hilfe bittet...