War klar, dass das jetzt kommt
Zitat:
Zitat von Archimedes ...
Alles mit "Porto zahlt Empfänger" zurückschicken kommt auch nicht gut und
stößt auf Unverständnis. Ich denke nicht, dass man hierbei von "Bestechung"
sprechen muss... |
Nein, Anzeigen!
Bestechung ist, wenn ein Geschenk zur Gewährung eines Vorteils angenommen
wird, die Kosten spielen dabei keine Rolle.
Natürlich ist der bedruckte Zollstock etwas anderes als der Gutschein für den
Bordellbesuch, (nicht nur moralisch) aber über die Grenze dazwischen sollte
man zumindest mal diskutieren. Eine klare bürointerne Regelung ist hier
vielleicht hilfreich.
Ich denke es könnte so gehandhabt werden, dass man, wenn es herauskommt,
nicht in Erklärungsnot gerät, bzw. gar keine Bedenken hat das zu erzählen.
Es ist sicherlich kein Problem dem Bauherrn gegenüber verlauten zu lassen,
dass die Werbezollstöcke der Tischlerei xy am genauesten messen.
Würde man dem Bauherrn aber ohne komisches Gefühl sagen: Der Händler/Hersteller yz
hat super Leuchten, der hat uns auch die gesamte Büro-Ausstattung "gesponsert"?