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Ja, ich habe die Änderungen bzgl. Rentenbemessungsfaktor gemeint. Ich habe dort auch schon nachgefragt.
Dieser Faktor kann nie über dem Wert 1,0 liegen, aber natürlich darunter. Minderung geht demnach, Erhöhung nicht. Das heisst auch, dass man sich bis unmittelbar zum Renteneintrittsalter über die Höhe der Rentenbezüge im Unklaren ist, denn wenn man seine Anwartschaft dann noch mit einem Bemessungsfaktor von 0,9 multipliziert bekommt, dann hat man gerademal 10% weniger.
Ich empfehle das Anfordern einer Hochrechnung um zu sehen, wie sich das bei den theoretischen Beiträgen entwickelt.
Ich bin ziemlich frustriert, wenn ich mir vor Augen führe, was nach ca. 37 Jahren Mitgliedschaft selbst bei der Einzahlung von Höchstbeiträgen für mich herauskommen würde. Klar, besser als nichts bzw. möglicherweise das was gesetzlich Versicherte erhalten, aber doch deutlich weniger, als wenn ich das gleiche Geld monatlich selbst sicher anlegen würde.
Natürlich gehen hier auch Kosten für die Verwaltung verloren. |