Zitat:
Zitat von Archiopterix Nicht weinen ;-) ---> Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. |
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Mit dem Spruch kommt immer jeder Beamte, wenn diskutiert wird.
Dabei vergißt man, dass viele Leute Hemmungen haben ihre steuerzahlenden Mitbürger auszunutzen und deshalb sich dem Staatsdienst verweigern.
Guten Rutsch wünsche ich auch.