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Es gab damals (ca. 9 Jahre her) keine Probleme mit dem Bauamt, weil ich es deutlich als Baukörper mit geneigten Dächern (Pultdächern) darstellen konnte und die Flachdachbereiche als ungeordnete Anteile angesehen wurden. Flachdächer waren im B-Plan allenfalls für Nebenbaukörper erlaubt.
Siehe grobe Grafik anbei. |