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Archimedes
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Datum: 12.01.2015
Uhrzeit: 20:08
ID: 53787



AW: Berufhaftpflichtsversicherung #4 (Permalink)
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Ich weiß nicht genau, wie die Versicherungsmodalitäten bei Freianlagenplanungen sind und was da letztendlich schief gehen kann, aber auch da würde ich mich nicht trauen unterversichert zu sein.

Ich habe die Höhe meiner Versicherungssumme für Haftpflichtschäden auf die Gesamtkosten meines derzeit größten Projektes festlegen lassen.
Das mag Vollkaskomentalität sein, aber ich gehe auf Nummer Sicher und naturgemäß vom Worst Case aus.

Angenommen, dass von mir geplante und gebauleitete Projekt muss beispielsweise wegen eklatanter Probleme an der Gründung und daraus resultierenden Folgeschäden nach 20 Jahren vollkommen rückgebaut werden. Es muss dann ein neuer Ersatzbau mit entsprechenden Übergangslösungen geschaffen werden.
Das Ganze kostet dann vermutlich inkl. Preissteigerungen mit allem drum und dran fast das Doppelte bis Dreifache mehr als heute.
Da ich sicherlich nicht alleine Schuld sein werde und die Schuld auf 2, 3 oder 4 Schultern (Architekt, Statiker, Bodengutachter, Bauunternehmer) verteilt werden wird, halte ich die Versicherungssumme für angemessen und mein Versicherer wird mit seinen Anwälten und Gutachtern sicher alles tun um meinen Schuldanteil möglichst gering zu halten.

Das Problem ist nämlich, dass bei zu geringen Versicherungssummen der Versicherer sich ganz schnell aus der Affäre ziehen kann:
Angenommen der Sachschaden durch den Architekten wird auf 500.000 Euro beziffert, aber dieser hatte damals bei Entstehung des Schadens nur eine Haftpflichtversicherung mit 200.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen. Dann kann der Versicherer den Rechtsbeistand verweigern, dem Architekten die 200.000 Euro sofort auszahlen und ihm sagen, dass er schauen soll, wie er mit der Restschuld, immerhin noch 300.000 Euro, alleine klarkommt. Das wäre nicht der erste Fall.

Also, nicht zu niedrig versichern.

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