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Blumenschein
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Datum: 03.02.2015
Uhrzeit: 13:43
ID: 53940



Brandschutz Doppelhaushälfte

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

folgende 2 Fragen zu einer Doppelhaushälfte:

Vorab allgemeine Informationen
Standort: NRW
Mittlere Höhe des höchsten Aufenthaltsraumes über Geländer: > 7,0 m
Jede Hälfte des Doppelhauses steht auf einem separaten Grundstück

1. Handelt es sich im Sinne der Bauordnung NRW

  1. um eine Gebäudeabschlusswand gemäß §31 BauO NRW
  2. um eine Gebäudetrennwand gemäß §32 BauO NRW
  3. um eine Brandwand gemäß §33 BauO NRW.


2. Darüber eine Frage zur Genehmigungsfähigkeit. Der Spitzboden wurde erst nachträglich ausgebaut. Vorher war die mittlere Höhe des höchsten Aufenthaltsraum < 7,0 m über Gelände. Bedarf es für den Ausbau eines solchen Spitzbodens zum Aufenthaltsraum einer Baugenehmigung?

Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

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