Einzelnen Beitrag anzeigen
Tom
 
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline

Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt

Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 15.02.2015
Uhrzeit: 19:08
ID: 54013



AW: Montage von Leistungen an Fremdgewerken

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Um welche Konstruktionen und Fassadensysteme handelt es sich denn? Wenn etwas zusätzlich unplanmäßig an der vorhandenen Fassade befestigt werden soll, müssen ja die zusätzlichen Lasten aufgenommen werden können (-> Fassadenstatik) und auch andere Fragen wie Dichtigkeit, Bauphysik etc. sichergestellt sein. Die alternative Befestigungsart der zusätzlichen Fassade darf außerdem weder die Zulassungsbedingungen des einen oder des anderen Systems verletzen.

Sollte dies alles gegeben sein, ist der Ausführende trotzdem grundsätzlich gehalten, sein Gewerk entsprechend der Ausführungsplanung und der Ausschreibung auszuführen. Abweichungen davon müssen vom Architekten genehmigt werden. Der AN ist nicht frei, seine Fassade so zu befestigen, wie es ihm passt.

T.

Mit Zitat antworten