AW: Montage von Leistungen an Fremdgewerken
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Um welche Konstruktionen und Fassadensysteme handelt es sich denn? Wenn etwas zusätzlich unplanmäßig an der vorhandenen Fassade befestigt werden soll, müssen ja die zusätzlichen Lasten aufgenommen werden können (-> Fassadenstatik) und auch andere Fragen wie Dichtigkeit, Bauphysik etc. sichergestellt sein. Die alternative Befestigungsart der zusätzlichen Fassade darf außerdem weder die Zulassungsbedingungen des einen oder des anderen Systems verletzen.
Sollte dies alles gegeben sein, ist der Ausführende trotzdem grundsätzlich gehalten, sein Gewerk entsprechend der Ausführungsplanung und der Ausschreibung auszuführen. Abweichungen davon müssen vom Architekten genehmigt werden. Der AN ist nicht frei, seine Fassade so zu befestigen, wie es ihm passt.
T. |