Achtung, die alten Arbeitsstättenrichtlinien sind mittlerweile nicht mehr gültig! Auch die ASR 37/1 ist seit über einem Jahr durch die ASR A4.1 ersetzt:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z...cationFile&v=3
Die Forderung nach Bodenabläufen an Urinalen könnte gegebenenfalls aus der AMEV Sanitär kommen Ziffer 3.2.2 :
http://www.amev-online.de/AMEV/DE/Pl...cationFile.pdf
Aber ob die vertraglich geschuldet ist und ob man so unbedingt aus einem Feucht- einen Nassraum - mit allen abdichtungstechnischen Konsequenzen - machen sollte, ist natürlich eine andere Frage...