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Ich hatte heute mal Gelegenheit in einen Kommentar zur DIN 1986-100 zu schauen. Hier wird die Notwendigkeit von Bodenabläufen auf die "effektivere" Reinigung von öffentlichen und halböffentlichen Sanitärräumen mittels Wasserschlauch / -spritze zurückgeführt.
Die VDIs für Sanitärräume fordern übrigens alle 30 m2 Bodenfläche in Sanitärräumen je einen Bodenablauf. Aber ob diese aaRdT sind?
Mein Fazit aus der ganzen Diskussion:
-Es kommt auf das Reinigungskonzept des Nutzers an, ob Bodenabläufe vorgesehen werden müssen. |