Hallo,
Freunde von mir haben sich ein altes leerstehendes Haus gekauft und wollen dieses nun wieder bewohnbar machen + ein Cafe im Erdgeschoss betreiben.
Das Haus ist ein 4 geschossiges Gebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5.(Weiss die Höhe nich genau)... also ein Mehrfamilienhaus. Auf jedem Geschoss sind im Moment noch 3 Wohnungen, welche mittels Wanddurchbrüche verbunden werden sollen, so dass jedes Geschoss eine grosse WG-taugliche Wohnung wird. Das ganze ist eine Art Hausprojekt.
Ich bin Masterstudent der Architektur und will ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
So wie ich das sehe brauchen meine Freunde ja definitiv eine Baugenehmigung für das Cafe.(Nutzungsänderung)
Ich würde das gerne für sie übernehmen, bin aber ja nicht vorlageberechtigt.
Was haltet ihr von der Überlegeung, dass ich alle erforderlichen Unterlagen(Bauzeichnungen,Raumflächenplan usw) erstelle und diese zusammen mit Brandschutznachweis,Statischem Gutachten und Wärmeschutznachweiss (vom Ingenieur) einem vorlageberechtigtem Architekten vorlege. Ich würde quasi Leistungsphase 3 übernehmen und der Archi dann nur noch die 4 und würde auch nur dem entspechend entlohnt werden. (obwohl er ja dann die Verantwortung trägt
) Geht das so überhaupt.
Das Haus stand über 10 Jahre leer. Brauchen meine Leute dann einen Bauantrag fürs gesammte Haus? In den oberen Stockwerken ist es ja keine Nutzungsänderung, oder? Mir wurde aber gesagt, das Gebäude hat nach 7 Jahren keinen Bestandschutz mehr...
Ich freu mich über jede hilfreiche Meinung und jeden Hinweis!
Es ist für ne gute Sache, da meine Freunde(und ich) keinerlei finanziellen Nutzen aus dem Projekt ziehen und das ganze nur machen um das Haus vom Imobilienmarkt Leipzigs zu nehmen und somit der rücksichtslosen Gentrifizierung wenigstens etwas entgegenzuwirken.