Thema
:
Bauantrag vorbereiten
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zampano11
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zampano11: Offline
Ort: Leipzig
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Datum: 25.03.2015
Uhrzeit: 10:22
ID: 54159
AW: Bauantrag vorbereiten
#
3
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)
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Nein.
Jetzt wird's interessant.
Ich dachte ich kann gar nicht belangt werden...
Doch nur der, der den Bauantrag letztendlich unterschreibt.
Der vorlageberechtigte Architekt eben (mit Versicherung)
Oder seh ich das falsch?
zampano11
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