Zitat:
Zitat von zampano11 Nein.
Jetzt wird's interessant.
Ich dachte ich kann gar nicht belangt werden...
Doch nur der, der den Bauantrag letztendlich unterschreibt.
Der vorlageberechtigte Architekt eben (mit Versicherung)
Oder seh ich das falsch? |
Sicher. Letztendlich wird der Architekt haften, der den Bauantrag unterschreibt. Daher wird sich wohl auch kaum eine verantwortungsbewusste, vorlageberechtigte Person finden, die Dir mal so schnell irgendwelche Pläne absegnet und beim Amt einreicht. Die Vorlageberechtigung ist ja eigentlich auch nicht dazu da, um einfach umgangen zu werden
Nimm Dir den Vorschlag von personal cheese zu Herzen und kontaktiere frühzeitig mal ein paar Architekturbüros zwecks Projekt"partnerschaft". Die genannten baurechtlichen Fragen werden sich dann dort problemlos klären lassen.
Gruß und viel Erfolg bei Deinen guten Taten,
Sascha