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Hallo Forum,
habe mal eine "simple" Frage zum Baurecht Nidersachen => NBauO
Wenn der 2.Rettungsweg über eine innenliegende Treppe (keine Feueraußentreppe) verläuft, ist diese dann als notwendige Treppe (folglich als 2. notwendige Treppe zur 1. erforderlichen notw. Treppe) zu planen?
Gebäudeklasse 5 (oberster Fußboden der zu rettenden Ebene liegt bei 13,19m, Personenzahl über 10 POersonen pro Etage)
Ich habe in der NBauO keine explizite Aussage darüber gefunden.
Danke im Voraus! |