Wenn es sich um eine Arbeitsstätte handelt und die ASR A1.8 und ASR A2.3 zu diesem Thema angewendet werden soll, dann sind für den ersten Fluchtweg nur gerade Treppenläufe zulässig. Theoretisch ließe sich das aber mittels Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers anders handhaben. Die Frage ist nur, wie dieser auf andere Art ein gleiches "Sicherheitsniveau" nachweisen will.
BAuA - ASR A1.8 Verkehrswege / Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) / Arbeitsstättenrecht / Arbeitsstätten / Themen von A-Z / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z.../ASR-A2-3.html