Meiner Meinung kannst du nur die Anrechnung auf die GFZ umgehen, wenn du das Garagengeschoss so gestaltest, dass es kein Vollgeschoss ist.
Zitat:
Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die über zwei Drittel, bei Geschossen im Dachraum über drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben.
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