Meines Wissens besitzt nur Brandenburg eine derzeit gültige Sonderbauvorschrift für Krankenhäuser (und Pflegeheime) (
http://www.mil.brandenburg.de/media_...ordnung%20.pdf). Die Muster-Krankenhausverordnung der Bauministerkonferenz ist von 1976 (
http://www.bauministerkonferenz.de/I...w3wpnwdhvu1sae), wird aber teilweise noch als Beurteilungsmaßstab für Krankenhäusern herangezogen. Da hilft nur die rechtzeitige Abstimmung Architekt / Brandschutzplaner / Bauaufsicht / Feuerwehr welche Anforderungen berücksichtigt werden sollen.