Ich wüsste gern, ob ich als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur mit 2 Jahren "ganz normaler" (einmal quer durch alle Leistungsphasen, vor allem jedoch Ausführungsplanung und Bauleitung, hauptsächlich im Bereich Altbausanierung und Umbaumaßnahmen) Berufserfahrung Energieausweise erstellen darf. Ich habe in dieser Zeit AUCH Energieausweise erstellt, unterschrieben hat natürlich der Chef.
Die EnEV schreibt:
Zitat:
"Nach dem Studium haben sie mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus gesammelt. "
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gilt meine Berufs"erfahrung" als "wesentliche bau- oder anlagentechnische Tätigkeitsbereiche"?
(momentan bin ich in Elternzeit, es wäre nur für das Häuschen meiner Eltern und das, was sie für den senilen Großvater ohne Gegenleistung verwalten).