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Hallo,
ich bräuchte eure Hilfe in einem Entwurf für die Hochschule. Es geht um einen Bahnhof der eine Art Fußgängerbrücke bekommt. Dafür würde ich in meinem Entwurf zur Erschließung der Brücke Rampen verwenden. Die Rampen müssen nicht Rollstuhlgerecht sein, da ein zusätzlicher Aufzug eingeplant ist.
Nun steht in meinen Neuffert: maximal 6% Steigung (aber evtl auf Rollstuhlgerecht bezogen?)
Im Raumpilot steht etwas von Belagrampen mit Steigungen zwischen 6 und 10% und Steilrampen zwischen 10 und 24%
Ich bin mir jetzt aber unsicher ob im öffentlichen Raum die Steigung nicht 6% übersteigen darf. Und ich will auf keinen Fall dass die Rampe 'unbequem' zu begehen wird. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Danke im voraus. |