Vermutlich reicht das nicht aus. Die lichte Breite der Tür muss für die Anzahl der darauf angewiesenen Personen ausgelegt werden. Da zu gibt es in der ASR A2.3 entsprechende Angaben:
Bis 5 Personen : mind. 0,875 m
bis 20 Personen: mind. 1,00 m
bis 200 Personen: mind. 1,20 m
Bitte beachten, dass bei der Ermittlung der lichten Breite auch das Türblatt, dass in geöffnetem Zustand evtl. in die Türlichte ragt, mit berücksichtigt werden muss. (Zur prinzipiellen Erklärung dies hier beispielsweise auf Seite 17 oben:
https://1fichier.com/?w5xynaq9uz)
Deine Tür wäre somit lediglich für 5 Personen ausreichend.
Die lichte Türhöhen in Verkehrswegen von neu errichteten Arbeitsstätten sollten mittlerweile nach ASR A1.8 mindestens 2,10 m - 0,05 m = 2,05 m betragen.