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Levensteen
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Levensteen: Offline


Levensteen is on a distinguished road

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Datum: 06.07.2015
Uhrzeit: 09:36
ID: 54635



AW: Wichtig! AiP-Nachholung nach Auswanderung möglich?

#2 (Permalink)
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so ich hab mich mal erkundigt bei dem bayerischen versorgungswerk. wenn man auswandert dann zählt auch die auslandstätigkeit zu den ersten 4 jahren in bayern, die man zeit hat das aip zu machen. wenn man dann z.B. nach 3 oder 4 jahren wieder nach deutschland zurückzieht dann ist eine mitgliedschaft im versorgungswerk nicht mehr möglich da der 2-jahres-aip-zeitraum überschritten wurde. vllt konnte ich ja jemandem damit helfen, der in der gleichen situation ist wie ich.

lg

edit: hab eben auch noch mit der bayerischen architektenkammr telefoniert, es ist absolut kein problem sich auch noch nach 5 oder 10 jahren in die architektenkammer eintragen zu lassen. es müssen einfach nur diese 2 praxisjahre gewährleistet sein. sobald man in der kammer ist, ist man auch automatisch im versorgungswerk. das mit den 4 jahren ab erstanstellung ist nur für absolventen gedacht, um dene einen schnelleintritt zu ermöglichen. sehr verwirrend muss ich sagen. aber bin froh dass ich mich da noch wieter informiert hab. bin jetzt sehr erleichtert

Geändert von Levensteen (06.07.2015 um 10:27 Uhr). Grund: neue info

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