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Blumenschein
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Datum: 14.07.2015
Uhrzeit: 22:22
ID: 54663



Bewertung der Gleichwertigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

es geht um die Angebotsprüfung einer öffentlichen Ausschreibung. Im Leistungsverzeichnis wurden konkrete Produkte genannt jeweils mit dem Verweis „oder gleichwertig“.

Tatsächlich haben mehrere Firmen ein „gleichwertiges“ Produkt angeboten.

Gibt es einen Kriterienkatalog in Form einer Verordnung, Norm, Vorlage, Richtlinie etc. anhand derer man beurteilen kann, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt oder nicht?

Wie geht Ihr vor bzgl. der Gleichwertigkeit?

Danke für Infos,
Gruß

Blumenschein

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