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Ja genau so habe ich das auch in der DIN verstanden.
Wenn ich also einen Architekten bauftragt habe und er zu einer DIN gerechten Planung und Ausführung vertraglich gebunden ist gilt das doch als " Vetragsbruch" oder?
Aber hat jemand Erfahrungen mit dieser Art von Bauwerksabdichtung? Könnte man das auch bedenkenlos so behalten? |