Zitat:
Zitat von wacase anerkannten Stand der Technik |
Es gibt
anerkannte Regeln der Technik (z.B. die DIN), die im Zweifel vor Gericht gelten und es gibt den
Stand der Technik, der im Schadensfall vor Gericht wenig Schutz bietet und daher immer durch den Bauherren bestätigt werden sollte.
Ein
anerkannter Stand der Technik ist mir unbekannt.