Fenster aufgrund Flucht- und Rettungsweg nicht mögl?
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Hallo!
Die Frage bezieht sich auf das angehängte Bild. Sind Fenster zum Öffnen mit einer Parapethöhe von über 150cm bei der rechten Whng denn nicht möglich?
Im Moment ist nur ein Fenster zum Öffnen rechts neben der linken Wohnungstür erlaubt.
Ganz klar ist mir die Regelung anhand der Richtlinien nicht?!
Danke für Eure Antworten!
Anna
Ergänzende Angaben: Laubengang
"In Wänden offener Gänge an der Außenwand (Laubengänge) sind Öffnungen ohne Anforderungen (Fenster) ab einer Brüstungshöhe von 1,50 m zulässig." |